Freundeskreis
Christoph Willibald Gluck 
Berching



 

"Ich betrachte die Musik nicht nur als eine Kunst, das Ohr zu ergötzen, sondern als eines der größten Mittel, das Herz zu bewegen und Empfindungen zu erregen. " (C.W. Gluck)

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Veranstaltungen 2026

Gluck- Festspiele 2026


Amor & Psyche
Von der Entdeckung der Romantik auf der Opernbühne


Internationale Gluck Festspiele 08. – 23. Mai 2026
Christoph W. Glucks Musik wurde zur Quelle romantischer Innerlichkeit und inspiriert bis heute! Die Gluck Festspiele 2026 spannen den Bogen von Glucks Iphigenie in einzigartiger Bearbeitung von Richard Wagner bis einer selten gespielten Fassung des Orpheus. Entdecken Sie Gluck als Meister seelischer Wahrheiten und musikalischer Erneuerung!

Wir feiern Glucks Geburtstag,
feiern sie doch mit uns am 11. Juli 2026 in Berching 


Lernen Sie uns kennen

und werden Sie Mitglied!

Drücken Sie bitte den Button: Dort finden Sie unser Beitrittsformular! Drucken Sie das Formular aus und senden Sie es postalisch an die aufgedruckte Adresse oder geben Sie es uns auch gern persönlich, z.B.  bei einer unserer Veranstaltungen oder schicken Sie es per E-Mail an [email protected]
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Schöner Bericht über Berching in der Sendung "Wir in Bayern" vom 30.07.2024
(u.a. mit ein paar Eindrücken von "Musik in der Stadt") 

Auch in der "Abendschau" war man Berchinger Originalen auf der Spur, hier durfte Gluck nicht fehlen! 

Jahreshaupt-versammlung 2025

Montag, den 01. Dezember, um 19:00 Uhr im  Gasthof Winkler

Damit wir die Möglichkeiten unseres Freundeskreises erweitern können, möchten wir gerne auf der JHV unsere Satzung wie folgt ändern: 

§ 2 Zweck des Vereins wird um folgenden Absatz ergänzt:

(2a) Darüber hinaus fördert der Verein die musikalische und kulturelle Bildung und Erziehung junger Menschen. Dies umfasst insbesondere

  • die Durchführung eigener Bildungs- und Kulturangebote (z. B. Unterricht, Workshops, Konzerte, Projekte),
  • die Bereitstellung von Instrumenten oder Materialien, die zur musikalischen und kulturellen Ausbildung erforderlich sind,
  • die Unterstützung und Förderung ihrer künstlerischen Ausbildung durch Zuschüsse für Unterricht, Teilnahme an kulturellen Projekten, Workshops oder Wettbewerben.

 
 
§ 7 Mitgliederversammlung wird wie folgt geändert:

(4) Form und Frist der Einladung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstandunter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf die Absendung der Einladung folgt.
Die Einladung erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB.
Sie kann insbesondere per E-Mail an die vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder mittels anderer digitaler Kommunikationsmittel (z. B. Messenger-Dienste wie WhatsApp) übermittelt werden, den übrigen auf dem Postwege.
Maßgeblich ist die dem Verein zuletzt bekannte elektronische oder postalische Kontaktadresse des Mitglieds.
Die Einladung muss Ort, Datum, Uhrzeit und die Tagesordnung der Versammlung enthalten.
Für den Nachweis der ordnungsgemäßen Einladung genügt der Nachweis der fristgerechten Absendung an die zuletzt mitgeteilte Kontaktadresse.


(9) Mitteilungspflicht der Mitglieder
     Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen seiner dem Verein mitgeteilten Kontaktadresse – insbesondere der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für digitale Nachrichten – unverzüglich in Textform mitzuteilen.
     Solange keine neue Kontaktadresse angegeben wurde, gelten Einladungen und Mitteilungen, die an die zuletzt bekannte elektronische Adresse versendet wurden, als ordnungsgemäß zugegangen, auch wenn sie dem Mitglied tatsächlich nicht zugehen.

Die Absätze 1 bis 3 und 5 bis 8 bleiben unverändert

 
§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung wird wie folgt geändert
 

  1. Auf Verlangen des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder ist spätestens acht Wochen nach Antragseingang eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
  2. Termin und Ort werden vom Vorstand festgesetzt und den Mitgliedern unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform (§ 126b BGB) bekannt gegeben.
  3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 entsprechend.



Gluck entdecken und erleben

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Landpartien

Ein Fest für Gluck

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Opern in der Stadt

Barockfeste

Musik in der Stadt

Konzerte 

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Gluck- Wanderweg

Ausflüge

Unsere Kooperationspartner

Stadt Berching

Gluck Festspiele 

Pocket Opera Nürnberg

Internationale Gluckgesellschaft

Radioreportage über die Stadt Berching

Gerlinde Delacroix, 1. Vorsitzende der Berchinger Glucfreunde und Martin Kleemann, Mitglied des Vorstandes der Berchinger Gluckfreunde, im Gespräch mit Alexander Tauscher von "Radioreise"

Jubiläumsjahr 2014- 300. Geburtstag Glucks

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Rückblick auf das Feierjahr 2014


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Landpartie 2014